Die nachstehenden Mietbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Hierbei handelt es sich um eine Vorschau des Mietvertrags, der bei der Abholung der gemieteten Ausrüstung im Geschäft abgeschlossen wird. Die Vorschriften können je nach Standort und Verleihshop variieren. Wir laden Sie ein, sich die aktuellen Vorschriften im Geschäft anzusehen.

  1. Der Mieter trägt während der Mietdauer die volle Verantwortung für das Mietobjekt.
  2. Der Mieter erklärt das Mietobjekt in perfekter Instandhaltung entgegenzunehmen. Eventuelle Schäden oder Mängel müssen an der Vorderseite des Mietvertrages an der dafür vorgesehenen Stelle vermerkt werden.
  3. Bei unsachgemäßer oder mutwilliger Beschädigung des Mietobjektes wird dem Mieter die Reparatur laut gültiger Preisliste angelastet.
  4. Der Umtausch des Mietobjektes während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel ist jederzeit möglich.
  5. Im Falle vom Mieter verursachten Unfällen mit Materialschäden und/oder Personenschäden gegenüber Dritten, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.
  6. Mittels Vorweisung eines gültigen Ausweises, vollständiger Ausfüllung des Formulars sowie der Unterschrift eines Erwachsenen/Volljährigen, erhält der vorliegende Vertrag seine Gültigkeit.
  7. Die Rückgabe des Mietobjektes muss innerhalb der Geschäftszeiten bei einem der offiziellen Südtirol-Rad-Partner erfolgen.
  8. Falls das Mietobjekt nicht innerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben werden kann, muss unverzüglich eine telefonische Mitteilung über die Hotline +39 0473201500 erfolgen.
  9. Das Mietobjekt ist nicht versichert. Im Falle von Totalschaden, Diebstahl oder Verlust des Mietobjektes wird dem Mieter der Marktwert des Mietobjektes in Rechnung gestellt.
  10. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Mietobjektes ist der Mieter jedenfalls verpflichtet bei der lokalen Ordungsbehörde Anzeige zu erstatten.
  11. Der unterzeichnende Gruppenvertreter übernimmt mit seiner Unterschrift die persönliche Haftung für alle Mietobjekte.
  12. Die freiwillige Schutzgebühr gegen Bruch und Schäden (nur Fahrrad) beträgt 10% des Verleihpreises und reduziert die Selbstbeteiligung auf 25% des Marktwertes.